Mitglied werden
im TC Blau-Weiß Bensheim
Ein Wohlfühlort für Sportbegeisterte
Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft? Haben Sie Lust auf Tennis oder Padel in einem ganz besonderen Ambiente? Möchten Sie nach längerer Pause endlich mal wieder den Schläger schwingen und dabei optimal unterstützt werden? Oder suchen Sie einfach einen besonderen Ort, mit besonderen Menschen, wo man Ihre Begeisterung für den Sport teilt? Dann sind Sie beim TC Blau-Weiß Bensheim genau richtig. Auf einer wunderschön gelegenen Anlage stehen unseren Mitgliedern 19 Sandplätze, zwei Padel-Plätze, ein Multicourt und für die Wintersaison eine Vier-Feld-Traglufthalle, sowie ein Clubhaus mit Gastronomie zur Verfügung. Ganz egal ob Jung oder Alt, Anfänger oder Fortgeschrittener, Freizeit oder Wettkampfspieler - bei uns finden Tennis- und Padel-Begeisterte optimale Spiel- und Trainingsmöglichkeiten.
Der TC Blau-Weiß Bensheim freut sich auf Sie!
Werden Sie Teil der TC Blau-Weiß Familie
Einfach Aufnahmeantrag herunterladen, ausfüllen und an unsere Geschäftsstelle senden oder einfach persönlich im Tennis-Club (Briefkasten am Büro) abgeben. Bei Fragen hilft man Ihnen im Club-Büro gerne weiter.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich eine Aufnahmegebühr zahlen?
Nein. Sie zahlen nur Ihren Jahresbeitrag – eine Aufnahmegebühr gibt es bei uns nicht.
Muss ich Arbeitsstunden leisten?
Jedes aktive Mitglied zwischen 16 und 70 Jahren ist zur Erbringung von 5 Arbeitsstunden, die bis Ende März eines Jahres mit dem Anlagenwart abzustimmen sind. Bei Nicht-Erbringen wird ein Beitrag von 75,00 € fällig.
Stichtag ist der 01. Januar: Wer zum Jahreswechsel 16 Jahre und älter, aber noch nicht 71 Jahre ist, wird zu Arbeitsstunden verpflichtet.
Bei einer reinen Padel-Mitgliedschaft sind KEINE Arbeitsstunden zu erbringen.
Wann wird der Jahresbeitrag abgebucht?
Der Jahresbeitrag wird am 01. Februar eines jeden Jahres per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Welche Kündigungsfrist habe ich?
Unser Geschäftsjahr endet am 31. Oktober eines Jahres. Bis zu diesem Termin müssen alle beitragsrelevanten Veränderungen (Austritt/Passivierung) der Geschäftsstelle schriftlich gemeldet werden.
Wohin sende ich meinen Aufnahmeantrag?
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an unsere Geschäftsstelle:
TC Blau-Weiß 1895 Bensheim e.V.
Saarstr. 62
64625 Bensheim
Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag auch persönlich im Club-Büro (Briefkasten am Büro) abgeben.
Wer hilft mir bei Fragen zu meiner Mitgliedschaft?
Bei Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft können Sie sich jederzeit gerne an unsere Club-Büro wenden - hier hilft man Ihnen gerne weiter.
Telefon:
06251 - 10 38 39
Öffnungszeiten:
Montag: 14:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 10:30 - 13:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Vereinsbeiträge Tennis & Padel
| Beitragsgruppe - Tennis | Jahresbeitrag |
|---|---|
| A1 - Aktives erstes Familienmitglied | 330,00 € |
| A2 - Aktives zweites Famlienmitglied | 270,00 € |
| S - Schüler, Studenten, Azubi, FSJ bis 25. Lj. | 135,00 € |
| K1 - Erstes Kind von Gruppe A1 | 99,00 € |
| K2 - Zweites Kind von Gruppe A1 | 66,00 € |
| K3 - Ab drittem Kind von Gruppe A1 | Frei |
| J - Jugendliche bis 18 Lj. (ohne elterliches Mitglied im Club) | 99,00 € |
| F - Förderndes oder vorübergehend passives Mitglied (ohne Spielber.) | 50,00 € |
| FA - Familienbeitrag A (2 Erwachsene + 1 Kind) | 630,00 € |
| FB - Familienbeitrag B (2 Erwachsene + 2 Kinder) | 660,00 € |
| Beitragsgruppe - Padel | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Erwachsene | 100,00 € |
| Kinder | 50,00 € |
Ermäßigte Beiträge + Arbeitsstunden-Befreiung für Tennis-Neumitglieder
Neumitglieder zahlen im ersten Jahr einen anteilsmäßigen Beitrag ab Eintrittsmonat (April - September) und sind von Pflichtarbeitsstunden befreit. Im zweiten Beitragsjahr wird nur die Hälfte des ansonsten gültigen Beitrags fällig.
(Diese Regelung gilt nicht für Padel.)
Ermäßigte Beiträge für Kinder und Jugendliche im ersten Jahr
Kinder und Jugendliche (0-18 Jahre) zahlen im ersten Jahr einen ermäßigten Beitrag von 25,00 € und erst im zweiten Jahr den vollen Beitrag.
Hinweis für die Beitragsgruppe S
Mitglieder der Beitragsgruppe S werden nur dann in diese Gruppe eingeordnet, wenn sie bis zum 15. Januar eines jeden Jahres, ohne Aufforderung, die Bescheinigung über Schule, Studium, Berufsausbildung oder Wehr- bzw. Ersatzdienst der Geschäftsführerin vorlegen. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, bzw. ist das Mitglied älter als 25 Jahre, erfolgt die Abbuchung des Beitrages der Gruppe A1. Bei verspätet eingehender Bescheinigung wird für das laufende Jahr keine Rücküberweisung vorgenommen.




