Spiel-Ordnung
des Tennis-Club Blau-Weiß 1895 Bensheim e.V.
1.0: Spiel–Ordnung Tennis und Padel
1.01
A1.01 Auf den Plätzen darf grundsätzlich nur mit geeigneten Schuhen (Sandplatz, Allcourt) und in angemessener kompletter Bekleidung gespielt werden.
1.02
Alle Plätze stehen den (aktiven) Mitgliedern im Rahmen der Platz-BelegungsOrdnung zur Verfügung. Gäste bzw. Padel-Spieler können die Plätze gegen Gebühr gem. Punkt 1.06 nutzen.
1.03
Die für Mannschaftswettbewerbe, Mannschaftstraining und Trainerstunden gesperrten Plätze werden im Buchungssystem besonders gekennzeichnet bzw. mit gesondertem Aushang bekannt gemacht.
1.04
Jugendliche haben bis 18 Uhr auf allen Plätzen die gleichen Rechte wie Erwachsene. Ab 18 Uhr gilt dies nur auf den Plätzen 10 + 11 + 12. Der Vorstand behält sich vor, diesen Punkt fallweise zu ändern oder aufzuheben.
1.05
Zur Erhaltung unserer Tennisplätze sind alle Spielerinnen und Spieler verpflichtet, vor Beginn des Spielens bei trockenem Belag den Platz zu bewässern und nach Spielende den Platz abzuziehen und ggf. zu scharrieren sowie die Linien abzukehren. Die bereitgestellten Sonnenschirme sind unbedingt nach Spielende einzuklappen, um Beschädigungen durch bspw. Windböen zu vermeiden. Anweisungen der Platzwarte sind unbedingt Folge zu leisten. Wiederholte Verstöße gegen diese Regeln können zu Entzug der Spielberechtigung führen.
1.06
Gastspieler können im Rahmen der Platz-Belegungs-Ordnung gegen Gebühr am Spielbetrieb teilnehmen, sofern der Vorstand nicht anders entscheidet.
- Tennis Platzbenutzungsgebühren für Gäste (60 Minuten):
- Ein Gast mit Mitgliedern: € 15,00; zwei Gäste allein ohne Mitglieder oder zwei oder mehr Gäste beim Doppel: € 30,00
Padel Platzbenutzungsgebühren für Gäste und Mitglieder: siehe Homepage, Buchungssystem bzw. ggfs. Aushang.
Gastspieler können bis zu vier Mal pro Sommersaison als Gast spielen. Danach muss die Mitgliedschaft beantragt werden. Die Gastspielgebühren können auf Nachweis auf den Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres angerechnet werden. Gastspieler müssen sich über die Tennis04 App registrieren.
1.07
Verstöße gegen die Spiel-Ordnung können vom Vorstand mit Platzsperren für den Spieler geahndet werden. Buchungen im Buchungssystem mit nicht anwesenden Spielpartnern oder unter falschem Namen gelten als Verstoß gegen die Spielordnung und können mit einem Spielverbot geahndet werden. Bei Gastspielern, die ohne entsprechende Buchung angetroffen werden, wird eine doppelte Platzbenutzungsgebühr erhoben. Darüber hinaus kann der Vorstand ein Platzverbot aussprechen.
1.08
Wird ein Platz nicht bis spätestens 15 Minuten nach der gebuchten Zeit belegt, verfällt der Spielanspruch.
1.09
Bei Unklarheiten entscheidet der Vorstand, dem auch die Änderungen und Ergänzungen der Spielordnung obliegen.
2.00 Platz-Belegungs-Ordnung Tennis
2.01
Jedes aktive Mitglied erhält eine Zugangsberechtigung im OnlineBuchungssystem, um einen Platz buchen zu können.
2.02
Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, das Spielrecht ist nicht abtretbar.
2.03
Die Plätze 5-9 stehen grundsätzlich an Werktagen den Clubtrainern ganztägig zur Verfügung und sind im Buchungssystem entsprechend zu belegen. Die Plätze 10 und 11 stehen darüber hinaus den Clubtrainern werktags bis 18h zur Verfügung. Für durch Trainer organisierte Turniere, Tenniscamps oder ähnliche Veranstaltungen außerhalb der Medenspielzeit können die Plätze 5-9 mit Vorrang belegt werden. Die Belegung der Plätze ist möglichst frühzeitig (jedoch mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung) im Buchungssystem anzuzeigen. Werden für Training oder Veranstaltungen über die o.g. Regelungen hinaus Plätze benötigt, ist dies mindestens 1 Woche vorab mit dem Vorstand (Sport oder Jugend) abzustimmen und im Buchungssystem anzuzeigen. Grundsätzlich hat auf den Plätzen 1-4, 12-19 ganztägig und 1011 ab 18h der Spielbetrieb für Mitglieder Vorrang. Der Vorstand (Sport oder Jugend, in Abwesenheit der 1. oder 2. Vorsitzende) hat grundsätzlich das Recht, die Platzbelegung zu regeln.
2.04
Während der Medenspielzeit sind für Herren und Damen Mannschaften je 2 benannte Plätze für 2 Stunden an bestimmten Tagen zu bestimmten Zeiten reserviert. Details sind dem Buchungssystem zu entnehmen. Nicht benötigte Plätze sind auf jeden Fall rechtzeitig freizugeben. Für den regulären Spielbetrieb müssen grundsätzlich ausreichend freie Plätze zur Verfügung stehen. Es besteht generell kein Anspruch auf Reservierung von Trainingsplätzen. Über die Verteilung der Trainingsplätze entscheidet der Vorstand Sport. Im Falle einer Überbelegung haben höherklassig spielende Mannschaften Vorrang.
2.05
In der Spielzeit enthalten ist die Zeit für notwendiges Bewässern und Platzpflege (Abziehen, Linien kehren, Scharrieren. Sonnenschirme sind nach dem Spiel unbedingt zu schließen (sofern keine nachfolgenden Spieler auf dem Platz sind).
2.06
Gäste müssen sich im Buchungssystem registrieren und gegen Gebühr Plätze buchen. Die Gebühr für angemietete Stunden wird abgebucht.
3.00 Trainings-Ordnung
3.01
„Training geben“ ist eine persönliche Leistung, die gegen Entgelt auf den Plätzen des TC Blau-Weiß Bensheim erbracht wird. Diese kann in Form von Clubtraining für Jugendliche oder als Privattraining für Jugendliche oder Erwachsene erfolgen.
3.02
Clubtraining ist in Sommer- und Wintertraining unterteilt. Verpflichtende Bedingung zur Teilnahme ist die gültige Mitgliedschaft im TCB, sowie die Anmeldung im Trainings-Buchungssystem Privattraining erfolgt durch Anmeldung bei und in freier Absprache mit dem Cheftrainer.
3.03
Jeder Trainer bedarf zur Ausübung seiner Trainertätigkeit der ausdrücklichen Genehmigung von Cheftrainer und Vorstand. Diese kann jederzeit, auch während einer Saison widerrufen werden.
3.04
Privattraining ist grundsätzlich nur den Trainern gestattet, die auch im Clubtraining aktiv sind. Ausnahmen sind mit dem Vorstand Sport abzustimmen.
3.05
Training kann auf den dafür vorgesehenen Plätzen gegeben werden und zu diesem Zweck frühzeitig reserviert werden:
- Für Platzbelegung bis 18 Uhr sind dies 7 Plätze, i.d.R. die Plätze 5-11.
- Nach 18 Uhr sind dies 5 Plätze, i.d.R. die Plätze 5-9.
Die Trainingsplätze sind von den Trainern im Buchungssystem entsprechend zu belegen und bei Nichtgebrauch freizugeben. Bei Streitigkeiten entscheidet der Vorstand über die Platzbelegung.
3.06
Zusätzlich kann Training auf weiteren Plätzen erfolgen, die nach den allgemeinen Vorgaben der persönlichen Platzreservierung durch die Trainierenden und/oder den Trainer persönlich gebucht werden; diese
Platzbuchungen haben keinen zeitlichen Vorrang gegenüber Buchungen von Mitgliedern. Im Fall von Gastspielern als Trainierende gelten die Regelungen 1.02 und 1.06 entsprechend.
3.07
An Samstagen und Sonntagen, an denen Medenspiele auf der Anlage stattfinden, haben diese Vorrang auf allen Plätzen.
Juni 2026, Der Vorstand




